Infos zum Jägerschutzbrief

Die Jagdwaffenversicherung

Von Jägern für Jäger: Durch eigene Jagdpraxis wissen wir genau, worauf es bei einem optimalen Rundumschutz für Jäger ankommt. So sind mit dem JägerSchutzbrief

  • Waffen,
  • Optik und
  • Zubehör
weltweit gegen Verlust, Zerstörung und Beschädigung versichert.
Der Schutz gilt ab Verlassen des ständigen Aufbewahrungsortes bei Ihnen zu Hause (Haus- und Wohnungstür) bis zum Wiedereintreffen – natürlich auch auf Jagdreisen. Geleistet werden im Schadenfall bis 3.000 Euro

Und das Beste: Auch wenn der Wert der versicherten Sachen höher ist – wir rechnen keine Unterversicherung an!

Alles, was Recht ist: Die Jagd-Rechtsschutzversicherung.

Als Jäger ist die Gefahr groß, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden. Deshalb sind Rechtsstreitigkeiten im Jäger-Schutzbrief bis zu 1 Million Euro versichert. Geleistet wird in allen Fällen, die mit der Jagdausübung zusammenhängen.

Schadenersatz-Rechtsschutz Sie werden während einer Treibjagd von einem Hund gebissen und wollen nun Schadenersatzansprüche geltend machen.

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Wenn zum Beispiel ein Verpächter von Ihnen die Unterlassung bestimmter Jagdhandlungen verlangt und Sie sich dagegen wehren wollen.

Wildschaden-Rechtsschutz Wenn Sie die Schadenersatzforderungen eines Wildschadens durch einen Grundeigentümer abwehren müssen.

Sozial-Rechtsschutz Sie streiten beispielsweise mit der Berufsgenossenschaft wegen der Anerkennung eines Arbeitsunfalls anlässlich einer Wildschweinjagd.

Verwaltungs-Rechtsschutz Wenn die Behörde Ihre Waffenbesitzkarte unberechtigterweise widerrufen hat und Sie sich hiergegen wehren.

Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz Ihnen wird vorgeworfen, gegen tierschutzrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben, und Sie müssen sich nun gegen diese Vorwürfe wehren.

Der Selbstbehalt pro Schadenfall beträgt 150 Euro.